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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Region: Westeuropa, Note: 2.3, Katholische Universit酹 Eichst酹t-Ingolstadt, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Hauptaugenmerk dieser Arbeit besch輎tigt sich - in Anbetracht des hohen Integrationsgrades im europ鄜schen Kontext - mit den Kooperationsgewinnen und Transaktionskosten, welche Liechtenstein zur Teilnahme am EWR bewegt haben. Eine Mehrheit von 55,8% aller Landesbger*innen stimmten am 13. Dezember 1992 f die EWR-Teilnahme, obwohl die Schweiz als wichtigster Partner derselben Vorlage eine Woche zuvor mit 49,7% eine Absage erteilte. Der Beitritt Liechtensteins zum Europ鄜schen Wirtschaftsraum (EWR) im Jahr 1995 repr酲entiert den wohl weitreichendsten Schritt im europ鄜schen Integrationsprozess des Kleinstaats. Dieser bildet - 鄣nlich wie der aus dem Jahr 1923 stammende Zollanschlussvertrag mit der Schweiz - eine Abgabe wesentlicher Hoheitsrechte in den Bereichen Wirtschafts-, Finanz- und Handelspolitik. Im Gegensatz zum Zollvertrag zeichnet sich der EWR durch seine supra-nationalen Institutionen aus, welche mit den Mitgliedsstaaten der Europ鄜schen Union (EU) den europ鄜schen Binnenmarkt teilweise vervollst鄚digt. Interessant scheint diesbezlich der autonome Entscheidungsspielraum Liechtensteins, welcher bereits vor dem EWR-Beitritt 1995 durch eine Vielzahl bilateraler Vertr輍e mit der Schweiz wesentlich eingeschr鄚kt wurde. In diesem Zusammenhang soll weiter klargestellt werden, dass die Abgabe von nationalen Hoheitsrechten an internationale Organisationen (bzw. Schweizer Beh顤den im Falle des Zollvertrags FL-CH) aufgrund struktur- und kostensparender Bestrebungen erfolgt ist. Das Nationalstaatensystem nach westph鄟ischem Modell entspricht nicht mehr der heutigen Realit酹, wo doch Wirtschafts- oder Sicherheitspolitiken im Besonderen einer Koordination bedfen. Die Formierung in gemeinsamen Institutionen kann die Aufgabe dieser Koordination damit sinnvoller wahrnehmen, um etwa Homogenit酹 unter