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Das Neue Testament, meistkommentierter Text der Welt, steckt voller Rechtsf鄟le und -begriffe, die wider Erwarten noch keine fachkundige Behandlung erfahren haben. Die letzten Gelehrten, die sowohl zum Recht wie im Neuen Testament publizierten, schrieben noch Latein: Hugo Grotius, Samuel Pufendorf und seine Schule. Hermeneutischer Schlsel ist bei ihnen wie auch hier Luthers Auffassung von der S鄢ularit酹 des Rechts.
Interdisziplin酺 und aufgrund heutigen Wissenstandes wird ermittelt, welche Rechtsordnung - aram鄜sch, hebr鄜sch, griechisch oder r闣isch - dem Verhalten der Menschen wie auch der Wortwahl der Texte zugrunde liegen. Voraussetzung ist eine hinreichend genaue Zuweisung der Texte und Textteile an eine Zeit und eine konkrete Umwelt; die diesbezlichen Vorarbeiten werden in Bd. I dargestellt. Au er der Tora und der vorrabbinischen Halacha ist hellenistisches Gewohnheitsrecht (z.B. in "Testament") und das sog. pr酹orische Recht der frklassischen (vorhadrianischen) Epoche einschl輍ig.
In Bd. II-III werden fl踄hendeckend die in den Texten jeweils gtigen Rechtsvorstellungen ermittelt und in antiken Begriffen benannt, ehe auch deren Fortentwicklung bis in heutiges deutsches Recht verfolgt wird.
Daraus ergeben sich historisch wie theologisch ganz neue Konkretionen.