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Studienarbeit aus dem Jahr 2022 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Hochschule Mchen, Sprache: Deutsch, Abstract: "Wir brauchen dringend eine gesellschaftspolitische Debatte darer, wie es sein kann, dass im Jahr 2022 eine Institution mit ihrem eigenen Arbeitsrecht fundamentale Menschenrechte verletzt." Das sind Jens Ehebrecht-Zumsandes Worte. Er ist Referatsleiter des Erzbistums Hamburg und gleichzeitig Initiator der Kampagne #OutInChurch. Diese erhielt im Januar 2022 gro e Aufmerksamkeit in der Presse. 125 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der katholischen Kirche erkl酺en, sich nicht mit der nicht bin酺en cis heterosexuellen Vorstellung der Kirche als einzig m鐷liche Geschlechtsidentit酹 und sexuelle Orientierung identifizieren zu k霵nen. Der Grund, weshalb diese Kampagne f Schlagzeilen sorgt, ist das diskriminierende kirchliche Arbeitsrecht, nach welchem sie besch輎tigt sind. Nach 9 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist eine Ungleichbehandlung durch kirchliche Arbeitgeber*innen aufgrund bestimmter Merkmale sogar gerechtfertigt. Die Mitarbeiter*innen katholischer Einrichtungen msen daher bei einem offenen Umgang mit ihrer Sexualit酹 fchten, ihre Besch輎tigung nicht weiter ausfren zu dfen. Zwar hat das AGG gem? 1 sogar insbesondere das Ziel, eine Benachteiligung aufgrund der sexuellen Identit酹 zu verhindern oder zu beseitigen, aber den Kirchen und den dazugeh顤enden Einrichtungen werden gewisse Ausnahmen gestattet, die im Folgenden noch genauer analysiert werden. Anhand dieser Arbeit wird untersucht, ob das kirchliche Arbeitsrecht entkr輎tet werden sollte. Dabei soll auch das AGG genauer betrachtet und dessen Widersprhlichkeit zum kirchlichen Arbeitsrecht aufgezeigt werden. Zus酹zlich soll ein Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt werden.