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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Wie kam es dazu, dass Oskar Gr霵ing f seine Taten in Auschwitz so viele Jahre nicht verfolgt wurde? Wie kann es sein, dass Gr霵ing nicht der Einzige ist, der sich im hohen Alter noch vor den Gerichten f seine Taten vor fast 80 Jahren verantworten muss? Der Prozess gegen Oskar Gr霵ing im Jahr 2015 geh顤t sicherlich zu einem der aufsehenerregendsten Prozesse der letzten Jahre. Grund daf war nicht nur, dass Gr霵ing wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 F鄟len angeklagt war, sondern auch, dass er bei Beginn des Prozesses bereits 94 Jahre alt war. Die Frage, wieso sich ein 94-j鄣riger Mann noch f seine Taten als junger Erwachsener verantworten muss, wurde h酳fig gestellt. Um die oben gestellten Fragen zu beantworten, wird zun踄hst darauf eingegangen, inwiefern die Verbrechen aus der NS-Zeit erhaupt aufgearbeitet wurden. Weiterhin wird gekl酺t, ob der Prozess gegen Gr霵ing eine "Wiedergutmachung" f ein m鐷liches Versagen der deutschen Justiz ist. Dabei sind f die Entwicklung des Verfahrens gegen Gr霵ing w鄣rend der bundesdeutschen Teilung lediglich die Zust鄚de in Westdeutschland relevant. Zudem war der Fall Gr霵ing auch insoweit besonders, als dass seine Handlungen in Auschwitz nicht eindeutig als Beihilfehandlung zu den T飆ungen zu qualifizieren waren. Es wird daher auch auf die Frage eingegangen, ab wann ein Verhalten als strafrechtlich relevante Beihilfe einzuordnen ist. Dabei soll zum einen auf den Vergleich zwischen der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Frankfurter Auschwitzprozess von 1969 und der Rechtsprechung von 2016 eingegangen werden, und zum anderen auf die Frage, was als Haupttat im Rahmen des Holocausts zu werten ist.