Die Aufrechterhaltung der Erinnerung an die Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an Widerstand, Flucht und Vertreibung wird heute erwiegend als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen und nicht als eine alleinige Pr酺ogative des Staates. Dennoch ist 鐪fentliches Erinnern und Gedenken als Bestandteil des kulturstaatlichen Auftrags von Bund, L鄚dern und Kommunen anerkannt. Der Umgang des Staates und seiner Institutionen mit (schmerzhafter) Vergangenheit und den Orten, an denen die Erinnerung an diese Vergangenheit "haftet", ist zwar seit Jahren Gegenstand intensiver Forschung. Die verwaltungsrechtliche und verwaltungshistorische Perspektive ist dabei jedoch deutlich unterrepr酲entiert gewesen. Nicht nur Fragen der Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen und den zivilgesellschaftlichen Akteuren, sondern auch die Kompetenzen, Organisationsformen und Entscheidungsma st踀e der mit Erinnerungsaufgaben befassten Beh顤den und Einrichtungen sind bislang nur punktuell beleuchtet worden. Sind der Bund und die L鄚der allein als F顤derer oder Koordinatoren f kommunale und zivilgesellschaftliche erinnerungskulturelle Aktivit酹en gefragt? Besteht ein Handlungsbedarf f die Schaffung einer zentralen - zumindest einer er顤tlichen - erinnerungskulturellen Infrastruktur? Bedfen Gedenkst酹ten und andere Erinnerungsorte eines spezifischen ordnungsrechtlichen Schutzes? Wie kann die Sicherstellung des Piet酹sschutzes an Orten des Gedenkens verfassungskonform ausgestaltet werden? Erfordert ein angemessener Umgang mit fl踄henhaften Zeugnissen der deutschen Vergangenheit wie dem Westwall und den Relikten des "Eisernen Vorhangs" besondere rechtliche Vorkehrungen?
Diese Lke soll der vorliegende Band flen, der im Rahmen eines von der Hochschule f Polizei und 鐪fentliche Verwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gef顤derten Projekts entstanden ist. Autor: innen des Bandes sind Jurist: innen und Historiker: innen aus den Bereichen Lehre, Forschung und Verwaltung.