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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 16,00, Johannes Gutenberg-Universit酹 Mainz, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit fokussiert sich auf die Selbstbevorzugung im Wege der Hervorhebung eigener Angebote durch vertikal integrierte Unternehmen, wie sie sog. "Gatekeepern" durch Art. 6 Abs. 5 DMA untersagt wird und wie sie Gegenstand der Google Shopping-Entscheidung der Kommission im Jahr 2017 war, welche durch das EuG 2021 best酹igt wurde. Dabei werden zun踄hst Zweck und Wirkweise von Art. 6 Abs. 5 DMA erl酳tert und anschlie end untersucht, ob die Norm in ihrer Ausgestaltung ihrem Zweck gerecht wird oder ob sie eine 鈁erregulierung zu bewirken droht. W鄣rend die Selbstbevorzugung von Unternehmen im Kartellrecht lange Zeit keine besondere Aufmerksamkeit erzielt hat, hat sich dies in den letzten Jahren ge鄚dert. Dies liegt zum einen an dem Wandel hin zu immer st酺keren Digitalm酺kten, welche in besonderem Ma e anf鄟lig sind f selbstbevorzugende Verhaltensweisen. Aber auch das Google Shopping-Urteil des EuG, ein verst酺ktes Engagement der Kartellbeh顤den in diesem Bereich und gesetzgeberische Innovationen sowohl auf nationaler als auch auf unionsrechtlicher Ebene haben daf gesorgt, dass die Selbstbevorzugung marktstarker Unternehmen in den Fokus des Wettbewerbsrechts gerkt ist.