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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Datenschutz, Note: 1,3, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Seminararbeit befasst sich mit dem Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung, welche seit dem 25.05.2018 europaweit gilt. Zentrale Fragestellung ist dabei die Durchsetzbarkeit des Rechtes auf L飉chung, im Hinblick auf den augenscheinlich hohen politischen Anspruch des Artikels. Das Recht auf L飉chung ist kein neues Recht im engen Sinne. Dieses Recht wurde bereits in Artikel 12 lt. b der europ鄜schen Datenschutz-Richtlinie explizit erw鄣nt. In Artikel 17 DSGVO wurde das Recht ausgefrt und weiter pr鉺isiert. War es in der Datenschutz-Richtlinie noch ein Folgerecht aus dem Auskunftsanspruch gegener Verantwortlichen ist es nun ein selbstst鄚dig formuliertes Recht inzwischen weiterer Schutzrechte. Was neu ist, ist das in Absatz 2 des Art. 17 DSGVO formulierte "Recht auf Vergessenwerden". So ist das Vergessen f Menschen im Gegensatz zum Erinnern eher die Regel als die Ausnahme. In der aktuellen Zeit der umfassenden Digitalisierung ist es demnach zunehmend schwerer Dinge wirklich zu vergessen. Das Internet macht es uns leicht Informationen er Jahrzehnte hinweg zu speichern und permanent zu jeder Zeit abrufen zu k霵nen. Eine derart formulierte 鈁erlegung bekr輎tigt das "Recht auf Vergessenwerden" als Anspruchsgrundlage aus Abs. 2 des Art. 17 DSGVO in nicht unerheblichem Ma e.