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Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 1,3, Universit酹 Siegen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Grundrechte werden als Abwehrrechte des Bgers gegen Staat verstanden. Durch die rasant voranschreitende technologische Entwicklung und der Schaffung neuer Perspektiven und M鐷lichkeiten der Kommunikation, Vernetzung zueinander, tauchen viele Fragen bezlich des Grundrechtsschutzes auf. So kommt es auch zunehmend zu einer Grundrechtsbeeintr踄htigung zwischen Bgern und Gro unternehmen vor, wonach sich die Kunden/ Nutzer der jeweiligen Plattformen in Ihren Grundrechten verletzt flen. Als die Grundrechte 1949 inkrafttraten, wurde vermutlich nicht mit einer Debatte, wie der heutigen gerechnet und es stellt sich die Frage, wie die Grundrechtswirkung und Bindung aussehen k霵nte. Soziale Netzwerke, wie Facebook, Twitter, Instagram sind im heutigen Alltag in allen Bereichen des Lebens etabliert. Facebook ist mit einer Nutzerzahl von 1,8 Milliarden t輍lich aktiven Nutzern das gr?te soziale Netzwerk auf der Welt. In dieser Arbeit wird aufgrund der hohen Nutzerzahl und Vergleichbarkeit Facebooks mit den anderen sozialen Netzwerken, der Fokus lediglich auf dieses soziale Netzwerk gelegt. Zur Untersuchung wird im ersten Schritt auf die zentrale Funktion der Grundrechte eingegangen, um sodann auf die mittelbare und unmittelbare Grundrechtsbindung einzugehen und die vom BVerfG aufgestellten Kriterien zu dieser Grundrechtsbindung aufzuzeigen. Unter Punkt D. wird auf die Begriffsbestimmung der Intermedi酺e und intermedi酺en Gewalt eingegangen und die Einordnung Facebook als eine Intermedi酺e durchgefrt. Unter Punkt E wird sodann anhand der Kriterien vom BVerfG die unmittelbare Grundrechtsbindung Facebooks behandelt und im zweiten Gang die unmittelbare Grundrechtsbindung anhand der Machtstellung Facebooks er顤tert und auf regulatorische Vorschl輍e hingewiesen und im Fazit zusammengefasst.