商品簡介
Die Arbeit untersucht auslandische einvernehmliche Privatscheidungen unter hoheitlicher Mitwirkung im autonomen internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht. Ein Vergleich gerade mit gerichtlichen Scheidungen zeigt, dass Privatscheidungen wie auslandische Scheidungsurteile verfahrensrechtlich anerkennungsfahig sind ( 109 FamFG), wenn sie unter hoheitlicher Kontrolle der Scheidungsvoraussetzungen zustande kommen und eine erhohte Bestandigkeit besitzen. Fehlt es daran, ist eine Wirksamkeitskontrolle der Privatscheidungen nach den IPR-Regeln (Art. 17 II EGBGB i.V.m. der Rom III-VO) durchzufuhren. Dies fuhrt insbesondere dazu, dass bei der Anwendbarkeit deutschen Scheidungsrecht die Wirksamkeit der Privatscheidung an 1564 S. 1 BGB scheitert und es bei der Anwendbarkeit eines Rechts, das ebenfalls eine Privatscheidung kennt, auf die genaue Ausgestaltung der kontrollierenden Mitwirkungsmodalitaten ankommt. Daneben bedarf es grosszugigerer Regeln de lege ferenda.